Welche konkrete Regelung soll Art. 16a GG ersetzen, wenn Sie das Grundrecht auf Asyl in ein staatlich gewährtes „Gnadenrecht“ umwandeln wollen?
Im Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt heißt es, das „gegenwärtig geltende Asyl-Grundrecht“ solle abgeschafft und in ein staatlich gewährtes „Gnadenrecht“ umgewandelt werden. Weiter heißt es, der Staat müsse frei entscheiden können, wem er „nach Maßgabe unseres politischen Interesses“ Asyl gewährt. Art. 16a Abs. 1 GG garantiert dagegen: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“
Mich interessiert deshalb, welche einklagbaren Rechte politisch Verfolgte nach Ihrem Modell noch hätten und nach welchen Kriterien über Schutz entschieden würde.
Quelle: AfD Sachsen-Anhalt, Regierungsprogramm 2026, S. 29; Art. 16a GG.

