Was genau verstehen Sie unter „kulturfremden Fachkräften“, auf deren Zuwanderung Ihre Partei verzichten will, und anhand welcher Kriterien soll das bestimmt werden?
Das Regierungsprogramm enthält die Forderung, auf „kulturfremde Fachkräfte“ zu verzichten, und bezeichnet deren Anwerbung als Ursache unerwünschter Folgeprobleme.
Der Begriff „kulturfremd“ wird dabei nicht anhand überprüfbarer Kriterien definiert.
Für die praktische Umsetzung wäre jedoch entscheidend, wer darunter fällt. Ginge es um Staatsangehörigkeit, Herkunftsland, Religion, Sprache, gesellschaftliche Werte oder andere Merkmale?
Würde beispielsweise eine qualifizierte Ärztin oder ein Ingenieur aus Indien, Vietnam oder Syrien nach Ihrer Definition als „kulturfremd“ gelten?
Quelle: AfD Sachsen-Anhalt, Regierungsprogramm 2026, S. 40–41.

