Wie gedenkt die Bundesregierung mit der Klarstellungsbitte des Verkehrsausschusses des Bundesrates im Bezug auf die Änderung von §23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) umzugehen?
Sehr geehrter Herr Lange,
meine Frage bezieht sich auf die Bundesratsdrucksache 289/1/25 vom 2.7.2025. Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 11.7.2025 der Änderung von §23 des AEG, welche von der Bundesregierung eingebracht und gut zwei Wochen zuvor vom Bundestag beschlossen worden war, zugestimmt. Allerdings hat der Verkehrsausschuss des Bundesrates bereits darauf hingewiesen, "dass entsprechend dem Wortlaut von § 23 Absatz 2 AEG (neu) die Voraussetzungen für ein Nichtvorliegen eines überragenden öffentlichen Interesses in den Nummern 1 bis 3 kumulativ vor-liegen müssen." Dies ist offenbar von den Antragstellern so nicht beabsichtigt gewesen. Muss das Gesetz jetzt erneut geändert und von Bundestag und -rat beschlossen werden?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
A. D.