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Ulrich Lange
CSU
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Frage von Siegfried E. •

Frage an Ulrich Lange von Siegfried E. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Lange,
zur Zeit soll ein Maut-Untersuchungsausschuss prüfen, ob Minister Scheuer bei der Vergabe der Pkw-Maut einen „Fehler“ gemacht hat. Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Wenn Herr Scheuer durch die Veruntreuung von mehreren Hundert Millionen Euro Steuergelder keinen „Fehler“ gemacht hat, was war es dann?
2. Wie viele Millionen Euro Steuergelder darf ein Minister veruntreuen ehe er zurücktreten bzw. entlassen werden muss?
3. Wollte Herr Scheuer nicht seine „Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden ..“ und hat er nun mit seinem Verhalten bei den Mautverträgen nicht seinen Amtseid (Art. 56 GG) gebrochen?
Durch die Beantwortung dieser Fragen erhoffe ich mir ein besseres Verständnis unserer Demokratie.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
S. E.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Ebert,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.10.2020 und Ihr Interesse an der Arbeit des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages.

Aufgabe des Untersuchungsausschusses ist es, das Verhalten der Bundesregierung seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD für die 18. Wahlperiode im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Einführung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) umfassend aufzuklären. Dabei werden das Vergabeverfahren, die Kündigung der Verträge zur Erhebung und Kontrolle und die daraus resultierenden Folgen inklusive der Prozesse zur Abwicklung Gegenstand der Untersuchung sein. Darüber hinaus werden die persönlichen und politischen Verantwortlichkeiten sowie die Aufklärungs- und Informationspraxis der Bundes-regierung gegenüber dem Bundestag zu diesen Vorgängen thematisiert. Der Ausschuss soll auch prüfen und Empfehlungen geben, welche Schlussfolgerungen zu ziehen und welche Konsequenzen aus den gewonnenen Erkenntnissen zu ergreifen sind. Es geht daher um umfassende Aufklärung und nicht vorrangig um die Person des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben liegen den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses aktuell ca. 3000 Aktenordner mit über 1 Million Aktenblättern vor. Darüber hinaus hat der Ausschuss bisher 37 Zeugen befragt und beabsichtigt, bis zum Abschluss der Untersuchungen noch zahlreiche weitere Zeugen zu befragen.

Erst nach dem sorgfältigen Studium der Beweismaterialien und nach Abschluss der Zeugenbefragungen wird der Untersuchungsausschuss sämtliche Ergebnisse in einem abschließenden umfangreichen Untersuchungsbericht bewerten.

Da sich der Untersuchungsausschuss derzeit noch mitten in der Aufklärungsphase befindet und nach wie vor viele Fragen offen sind, wird der Untersuchungsausschuss seine Beratungen in der gebotenen Sorgfalt fortsetzen und die aufgeworfenen Fragen in aller Ruhe bewerten. Dabei lehnen wir jegliche Art von Vorverurteilungen ab. Es gilt auch weiterhin der Grundsatz des fairen Verfahrens.

Abschließend möchte ich Hinblick auf in der Presse genannte Schadenssummen und deren Begründung darauf hinweisen, dass diese Fragen Gegenstand eines laufenden Schiedsverfahrens sind. Häufig wird übersehen, dass zuerst zu klären ist, ob überhaupt ein Schadenersatzanspruch besteht. Auch diese Frage ist weiterhin völlig offen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Lange

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