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Ulrich Lange
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Frage von Hans-Joachim S. •

Frage an Ulrich Lange von Hans-Joachim S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Ulrich Lange,

amüsiert habe ich Ihre Antwort von 29.02.2012 zur Frage von Herrn B. L. gelesen. Ihre Vorwürfe an die Oppositionsparteien sind berechtigt. Das hat der Sprecher der SPD Herr Ottmar Schreiner auch nicht wegdiskutiert. Aber eines hat er erkannt, dass hier ein Unrecht geschehen ist das beseitigt werden muss.
Auch die CDU/CSU und FDP Fraktionen hatten das erkannt. Nur wollen sie nichts mehr davon wissen.
Auch ich bin davon betroffen und versuche seit Jahren den Zustand, den selbst Abgeordnete auch Ihrer Fraktion nicht mehr verstehen, zu klären. Leider entscheiden Ihre Fraktionskollegen nicht nach ihrem Gewissen sondern unterliegen dem Fraktionszwang.

2004 habe ich eine Petition, zum Thema Rentenminderung, eingereicht. Folgende Antwort habe ich erhalten:
„ Sehr geehrter Herr Saßik,
der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 28.10.2004 beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 15/3962), dessen Begründung beigefügt ist.
Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet“.

Die Begründung möchte ich mir ersparen.
Der Abschlusssatz ist jedoch mit Ihrer Antwort an H. L. nicht zu vereinbaren.
Denn es heißt:

„ Nach den vorangegangenen Ausführungen sieht sich der Petitionsausschuss nicht in der Lage, Rechtsänderungen im Sinne der Petitionen zu befürworten; er beschließt mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP zu empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen“.

Wann ist, sehr geehrter Herr Ulrich Lange, der Sinneswandel in der doch so christlich geprägten Union erfolgt?

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Saßik

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Sehr geehrter Herr Saßlik,

für Ihr Schreiben bezüglich des Rentenüberleitungsgesetzes danke ich Ihnen.

Ich möchte an mein Antwortschreiben an Herrn Linde anknüpfen und noch einmal die wesentlichsten Fakten hervorheben. Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR wurden in der Bundesrepublik Deutschland bis zur Öffnung der Mauer rentenversi-cherungsrechtlich nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bewertet. Mit dem Renten-überleitungsgesetz (RÜG) nach der deutschen Einheit wurden diese Rentenkonten neu bewertet.

Es ist richtig, dass dies teilweise zu Rentenminderungen geführt hat, aber auch nicht immer. Wie Sie sicherlich wissen, wird eine Rentenauskunft immer unter dem Vorbehalt der dann gültigen Rechtslage gegeben. Im Laufe der Jahre haben sich auch in anderen Bereichen die für die Rente anzurechnenden Jahre geändert.

Mit der deutschen Einheit ist eine Unterscheidung danach, ob Bürger der ehemaligen DDR vor oder nach dem Mauerfall Bundesbürger geworden sind, hinfällig geworden. Daher ist es systematisch auch richtig, dass sie alle nach dem Rentenüberleitungsgesetz behandelt werden. Da für die Berechnung der Renten einstiger Übersiedler und Flüchtlinge der allgemeine Rentenwert (West) angesetzt wird, sind sie finanziell besser gestellt als die Rentner im Beitrittsgebiet. Das ist schon eine Besserstellung gegenüber denen, die in der DDR geblieben sind. Sie rechtfertigt sich durch den Wechsel in den Westen vor der Wende. Damit erreichen die DDR-Aussiedler eine Rente auf West-Niveau. Eine darüber hinausgehende Besserstellung lässt sich schwerlich begründen.

Zu Vorgängen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages äußere ich mich nicht, da ich nicht Ordentliches Mitglied dieses Ausschuss bin.

Mit freundlichen Grüßen

MdB Ulrich Lange

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