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Ulrich Lange
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Frage von Thorsten K. •

Frage an Ulrich Lange von Thorsten K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lange,

vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner Anfrage bezüglich der Beamtenbesoldung.

Erschreckenderweise ist Ihnen als MdB aber offenbar nicht bekannt, dass es für Beamte keine Tarifverhandlungen gibt, sondern die Bezüge ausschließlich vom Gesetzgeber festgelegt werde - meist nach Kassenlage.

Warum sollte daher eine automatische Anpassung (mindestens an die Inflationsrate) nicht gerechfertigt sein?

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Sehr geehrter Herr Kelichhaus,

für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch danke ich Ihnen.

Wie Sie wissen, erfolgt eine Anpassung von Besoldung und Versorgung im Allgemeinen durch einen Gesetzentwurf, wenn ein Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten des Öffentlichen Dienst vorliegt. Im Gesetzgebungsverfahren selbst erfolgt eine ausführliche Verbändebeteiligung, so auch des Deutschen Beamten Bundes (dbb) und anderer Gewerkschaften, zunächst im schriftlichen Verfahren, sodann in einem eigens anberaumten Beteiligungsgespräch. Die Gewerkschaften können auf diese Weise ihre Position noch vor der Beschlussfassung des Bundeskabinetts einbringen. Die Äußerungen der Spitzenorganisationen werden in der Anlage des Gesetzentwurfs aufgeführt.

Rechtlicher Maßstab für die Anpassung von Besoldung und Versorgung ist § 14 Bundesbesoldungsgesetz und die entsprechende Vorschrift im Beamtenversorgungsgesetz, wonach die Besoldung und Versorgung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung durch Gesetz regelmäßig angepasst wird.

In den vergangenen Jahren und Jahrzenten haben sich die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen im Wesentlichen an dem jeweiligen Tarifabschluss orientiert, so dass die Entwicklung der Gehälter im öffentlichen Dienst des Bundes für alle Gruppen der Beschäftigten im Gleichklang verlaufen ist. In den Ländern, die insoweit mit Inkrafttreten der Föderalismusreform zum Januar 2007 eigene Regelungskompetenzen besitzen, sind zuletzt in einigen Fällen Ausnahmen von dieser Regel gemacht worden. Solche Ausnahmen sind – im Rahmen der Vorgaben des Alimentationsgrundsatzes – möglich, da den Besoldungs- und Versorgungsgesetzgeber keine Verpflichtung zur automatischen Übernahme von Tarifabschlüssen trifft.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

MdB Ulrich Lange

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