(...) als designierter Bundesdatenschutzbeauftragter hätte ich gerne von Ihnen erfahren weshalb der Richtervorbehalt bei der Überwachung von privaten Telefonanschlüssen skzessive dadurch ausgehöhlt wird, dass z.B. von der Telekom als ehemaligem Bundesunternehmen nur noch voice-over-IP-Anschlüsse angeboten werden. In einer aktuellen Auseinandersetzung wird von dem Unternehmen, welches die Belange der Telekom vertritt, überhaupt nicht bestritten, dass durch die Internetüberwachung (welche nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2017, Az.: 6 A 6/16, für die Vergangenheit zugelassen wurde und auch künftig erfolgen wird) auch alle Metadaten von Festnetzanschlüssen überwacht werden, die über voice-pver-IP eingerichtet sind. (...)