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Frage von Wulf H. •

Frage an Ulrich Goll von Wulf H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Minister Goll,

Ministerpräsident Oettinger hat vor einigen Monaten mit seinen missverständlichen Äußerungen zur Leistungsfähigkeit von über 40-jährigen Arbeitnehmern für einige Unruhe und Verärgerung in der betroffenen Altersgruppe gesorgt.
Unter den vielen kritischen Kommentaren habe ich eine Äußerung aus den Reihen Ihrer Partei vergeblich gesucht.
Muss ich dieses Schweigen als Zustimmung werten? Im Justizministerium scheint diese Auffassung zumindest teilweise geteilt zu werden, das Alter ab dem die geistige Leistungsfähigkeit deutlich zurückgeht wird dort sogar schon bei 35 Jahren vermutet.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hanke,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. März. Im Gegensatz zu Herrn Oettinger habe ich an der Leistungsfähigkeit der über 40-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Zweifel. Ich bin der Ansicht, dass wir in Baden-Württemberg gerade auf ihre Erfahrung und ihren Einsatz nicht nur im Wirtschaftsleben sondern auch beim ehrenamtlichen Engagement in besonderem Maße angewiesen sind.

Die von Ihnen angesprochene Altersgrenze für eine Einstellung in den höheren Justizdienst hat nichts mit einer Geringschätzung der Leistungsfähigkeit über 35-jähriger Bewerber zu tun. Vielmehr geht es in diesem Bereich nicht um die Begründung eines Arbeitsverhältnisses, sondern um die Übernahme in ein Beamtenverhältnis, bei der insbesondere die dem Land entstehenden Versorgungslasten berücksichtigt werden müssen.

Ulrich Goll