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Frage von Michael H. •

Frage an Ulrich Goll von Michael H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Goll,

zur Zeit wird in Erwägung gezogen, ein befristetes Fahrverbot in den Straf-Katalog für Körperverletzungs-und Diebstahlsdelikte aufzunehmen.

Ungeachtet dieser Absicht möchte ich Sie fragen, inwiefern auch angesichts unserer Wirtschaftslage sich ein Fahrverbot auf berufliche Aspekte des möglichen "Täters" und somit zwangsläufig auch auf unser angeschlagenes Sozialsystem auswirkt.

Als Beispiel nenne ich einen Hartz IV Empfänger, der seit 2005 finanziell nicht in der Lage ist seine Fahrerlaubnis zurückzugewinnen, weil ihm schlicht die finanziellen Mittel fehlen. Mehrere Arbeitsgelegenheiten in Vollzeit standen in Aussicht, konnten jedoch nicht angetreten werden, weil die erforderliche Fahrerlaubnis fehlte. Demnach bezieht er weiterhin Sozialleistungen anstatt über eine sozialversicherungspflichtige Arbeit Lohnsteuer etc. entrichten zu können.

PS: Im genannten Fall gab es eine Sperrfrist von 2 Jahren, die jedoch schon 2004 endete.

Frage: Erläutern Sie mir mal die Logik.

Mit freundlichem Gruß
Michael Hoffmann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

vielen Dank für Ihren Beitrag zur aktuellen rechtspolitischen Diskussion über das Fahrverbot.

Ein Fahrverbot als Hauptstrafe halte ich - wie Sie - nicht für sinnvoll. Damit würde eine Sondersanktion nur für Fahrerlaubnisinhaber geschaffen, zudem gäbe es nicht unbedingt einen Zusammenhang zwischen Strafe und Tat.

Eine solche Hauptstrafe würde Verurteilte auch unterschiedlich hart treffen - je nachdem, ob sie etwa den Führerschein dringend für den Weg zur Arbeit brauchen oder nicht. Das erscheint mir ungerecht.

Dies ändert aber nichts daran, dass Fahrverbote nach der geltenden Rechtslage in geeigneten Fällen, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, als Nebenstrafe oder als Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr neben einer Geldbuße verhängt werden können und sollen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. Ulrich Goll MdL