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Frage von Nicolette D. •

Frage an Ulli Nissen von Nicolette D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Nissen,

man liest viel zur prekären Lage der Paketzusteller_innen und Lieferkuriere. Viele (alle?) Unternehmen beschäftigen Fahrer_innen als Sub- (oder Sub-sub-) Unternehmer_innen oder als "Selbstständige", so dass häufig nicht mal der ohnehin sehr niedrige Mindestlohn bei ihnen ankommt.

Gerade jetzt, wenn Online-Shopping und Essen bestellen quasi erste Bürgerpflicht ist, damit die Geschäfte in der Umgebung wenigstens eine geringe Chance haben, den 2. Shutdown und das katastrophale Corona-Jahr zu überleben, bedeutet das noch mehr Arbeit, Stress und Zeitdruck für die Lieferant_innen und Fahrer_innen.

Wie setzt sich die SPD dafür ein, dieser Ausbeutung ein Ende zu bereiten? Wieso sind diese Sub-Unternehmer-Aufträge überhaupt erlaubt? Die Paketdienste bestätigen alle ein gewaltiges Plus an Lieferungen, die sollen die Leute sozialversicherungspflichtig einstellen. Bei Tönnies konnte die Sitution mit den Werksverträgen anscheinend auch zumindest etwas verbessert werden durch gesetzliche Regelungen.

Meine 2. Frage ist, warum sind bei so vielen Leuten noch nicht mal die Novemberhilfen angekommen im Januar? Wie kann das sein und was tun Sie dagegen?

Für eine Antwort herzlichen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Nicolette Deister

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Deister,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie Sie bin auch ich der Auffassung, dass der Boom im Onlinehandel nicht zulasten der Mitarbeiter*innen von Kurier-, Express- und Paketdiensten gehen darf.

Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz, das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eingebracht und vom Bundestag im Oktober 2019 beschlossen wurde, haben wir die Situation der Paketbot*innen deutlich verbessern können. Wir haben u.a. dafür gesorgt, dass die Haftungskette gilt und der Mindestlohn auch in der Paketzusteller-Branche bezahlt wird.

D.h. um Sozialversicherungsbetrug vorzubeugen, haben wir die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche eingeführt. Hauptunternehmer haften, wenn Subunternehmer keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Für die Zahlung des Mindestlohns gilt dies branchenübergreifend. So schützen wir die Beschäftigten und sorgen gleichzeitig für fairen Wettbewerb.

In der Fleischindustrie haben wir als SPD zudem einheitliche Kontrollstandards, klare Mindestanforderungen an Gemeinschaftsunterkünfte und höhere Bußgelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz durchgesetzt. Im Kerngeschäft der industriellen Fleischverarbeitung, dem Schlachten und Zerteilen von Tieren, dürfen nur noch eigene Beschäftigte des Unternehmens tätig sein.

Um Beschäftigte vor Lohndumping, Ausbeutung und schlechten Arbeitsbedingungen zu schützen und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt durchzusetzen, haben wir auch den Zoll mit mehr Befugnissen und Personal ausgestattet. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kann dadurch frühzeitig und schneller gegen ausbeuterische Arbeitsbedingungen, illegale Beschäftigung, Sozialleistungsbetrug, Niedrigstlöhne und Zwangsarbeit vorgehen. Dafür haben wir mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch gesorgt, das im Bundestag im Juni 2019 verabschiedet wurde.

Was Ihre 2. Frage anbelangt, wurde mit der Überbrückungshilfe III die Überbrückungshilfe erneut verlängert und deutlich vereinfacht. Anträge können über das bundesweite Portal gestellt werden. Für jeden Monat zwischen November 2020 und Juni 2021, in dem Unternehmen einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat im Jahr 2019 verzeichnen, können sie Überbrückungshilfe III beantragen.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre

Ulli Nissen