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Frage von Martin B. •

Frage an Ulli Nissen von Martin B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Nissen,

der Vermittlungsausschuss hat heute im Rahmen des Klimaschutzpakets die Erhöhung der Pendlerpauschale von 30 auf 35 Cent beschlossen.
Durch die Tatsache, dass die Pendlerpauschale keine direkte Zuwendung ist sondern Ihre Wirkung erst ab einen höheren Einkommen steuermindernd entfaltet, sehe ich in der Folge hier keinen sozialen Ausgleich, sondern eher eine gezielt Umverteilung von Geld.
Geringverdiener zahlen einen größeren Anteil Ihres Einkommens z.B. für Benzin/Diesel, profitieren aber wenig bis garnicht von der Pendlerpauschale, da diese erst bei höheren Einkommen steuermindernd greift.
Aus unten angeführten Quellen habe ich erfahren, das die Lenkungswirkung bei höheren Einkommen und Entfernungen sogar ins Gegenteil umschlägt: Die Steuerersparnis durch die Pendlerpauschale übersteigt dann sogar die Mehrkosten durch die CO2 Bepreisung.

Hierzu jetzt meine Fragen:
Welche Meinung habe Sie zu der derzeitigen Regelung und zu der Neuregelung, wie sie jetzt umgesetzt werden soll?
Würden Sie diese Regelung anders gestalten, wenn Sie alleine (als Abgeordnete, aber auch als SPD) darüber entscheiden dürften?
Wieso stimmen Sie einer solchen Regelung zu?

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung,

Freundliche Grüße aus Frankfurt und ein schönes Weihnachtsfest,

Quellen (u.a.):
spiegel.de - https://www.spiegel.de/auto/aktuell/pendlerpauschale-wie-das-klimapaket-die-spitzenverdiener-belohnt-a-1288222.html
Lage der Nation 170 / erster Abschnitt: https://www.kuechenstud.io/lagedernation/2019/12/20/ldn170-co2-preis-germanzero-nazis-in-sachsen-anhalt-maut-finanztransaktionssteuer/

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. Dezember 2019.

Im Herbst 2019 hat sich die Große Koalition auf ein umfassendes Maßnahmepaket für den Klimaschutz geeinigt. Ziel ist es, einen deutlichen Beitrag im Kampf gegen die globale Erwärmung zu leisten, den Ausstoß an Treibhausgasen in Deutschland bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken und Mitte des Jahrhunderts ein klimaneutrales Land zu sein. So wie wir es der Weltgemeinschaft und unseren europäischen Partner zugesagt haben.

Wir fördern klimafreundliche Investitionen, erneuerbare Energien und klimaschonendes Verhalten Wir schaffen neue Regeln zur Vermeidung von Kohlendioxid, organisieren den Kohleausstieg und machen den Ausstoß von CO2 schrittweise teurer. Dabei sorgen wir für sozialen Ausgleich und einen sozialverträglichen Strukturwandel. Den Rahmen bildet ein neues Klimaschutzgesetz, mit dem die Vorgaben zur CO2-Einsparung erstmals verbindlich per Gesetz festgelegt werden. Das Gesetz ist am 15. November 2019 im Deutschen Bundestag verabschiedet worden.

Mit dem Klimaschutzgesetz schreiben wir die Klimaziele verbindlich ins Gesetz und schaffen zum ersten Mal in der Geschichte unseres Landes verpflichtende Vorgaben für die Verringerung von Treibhausgasen. Wir legen für alle Bereiche - Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft - verbindlich fest, wieviel Treibhausgas Jahr für Jahr jeweils ganz konkret eingespart werden muss. Und wir verpflichten die Bundesregierung, die Fortschritte jedes Jahr durch unabhängige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler überprüfen zu lassen. Wo die Vorgaben verfehlt werden, muss umgehend mit Sofortprogrammen nachgesteuert werden.

So schaffen wir Transparenz in der Umsetzung des Klimaschutzprogramms, vor allem aber ein hohes Maß an Verbindlichkeit, um die Einhaltung der Klimaziele auch tatsächlich zu erreichen. Die Experten in der Anhörung waren sich einig, das Bundes-Klimaschutzgesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist. Weitere Schritte müssen folgen.

Wir Sozialdemokraten wollen, dass soziale Härten bei der Einführung des CO2-Preises vermieden werden. Wir wollen, dass das Klimaschutzprogramm sozial ausgewogen ist und niemanden überfordert. Daher wollen wir die zusätzlichen Einnahmen an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben, ob das durch die Erhöhung des Wohngeldes oder die Erhöhung der Pendlerpauschale ist.

Nun sieht die Einigung im Vermittlungsausschuss zwar statt bisher 10 Euro pro Tonne CO2 einen höheren Einstiegspreis bei der CO2-Bepreisung vor, dieser bleibt aber mit 25 Euro pro Tonne CO2 gemessen an den Forderungen der Grünen weiterhin moderat. Auch wenn die CO2-Bepreisung nunmehr zu stärkeren Belastungen der Bürgerinnen und Bürger führen wird, sehen die Beschlüsse dank unseres sozialdemokratischen Einsatzes aber zugleich etliche konkrete und noch weiter verstärkte Maßnahmen des sozialen Ausgleichs vor. So erhöhen wir für Fernpendler die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer um 5 Cent und ab 2024 auf 8 Cent. Für Geringverdiener, die keine Steuern zahlen und viel pendeln, gibt es eine unbürokratische Mobilitätsprämie, die sich ebenfalls ab 2024 nochmals erhöht.

Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Bahnfahrer oder Mitglieder von Fahrgemeinschaften profitieren genauso wie Fernpendler mit dem Auto. Vom neuen CO2-Preis werden Fernpendler besonders betroffen sein, denn v.a. in ländlichen Räumen gibt es zum Auto nach wie vor häufig keine echte Alternative. Gerade in Zeiten knappen Wohnraumes in den Ballungsgebieten sind die Wege zur Arbeit oft weit. Deshalb wollen wir Fernpendler mit einer Erhöhung der Pendlerpauschale und der Einführung einer Mobilitätsprämie entlasten.

Fernpendler, die nicht mit dem Auto unterwegs sind, werden übrigens doppelt profitieren: Sie bekommen die erhöhte Pauschale, zahlen aber keinen höheren Spritpreis. Gleichzeitig werden wir die Mittel für den schienengebundenen Nahverkehr (bspw. U-Bahnen) ab 2021 auf dann eine Milliarde Euro verdreifachen und ab 2025 noch einmal auf zwei Milliarden Euro pro Jahr verdoppeln. Hinzu kommen die sog. Regionalisierungsmittel für Regionalbahnen, die wir ebenfalls erhöhen. Das Angebot im Nahverkehr wird sich also in den kommenden Jahren deutlich verbessern. Auch deswegen haben wir die Unterstützung für Fernpendler bis Ende 2026 befristet – dann sind darüber hinaus klimafreundliche Gebrauchtfahrzeuge verfügbar.

Welche Meinung habe Sie zu der derzeitigen Regelung und zu der Neuregelung, wie sie jetzt umgesetzt werden soll?

Für Geringverdiener haben wir die unbürokratische Mobilitätsprämie eingeführt. Ihre Befürchtungen, dass nur Gutverdienende über die Pendlerpauschale entlastet werden, trifft also nicht zu.

Würden Sie diese Regelung anders gestalten, wenn Sie alleine (als Abgeordnete, aber auch als SPD) darüber entscheiden dürften?

Ich finde die jetzt gefundene Regelung sozial ausgewogen.

Wieso stimmen Sie einer solchen Regelung zu?

Weil sie sozial ausgewogen ist.

Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich waren.

Mit herzlichen Grüßen