Frage an Ulli Nissen von Jörn Z. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Nissen,
falls einer Person die ALG2 Leistungen gekürzt werden (mit einer Sanktion), wovon zahlt diese Person dann Strom, Versicherungen, Telefon, Internet und das Berlin Ticket-S?
Darlehen wären ja ungünstig, weil man ja unters Existenzminimum gerät wenn man vom Existenzminimum Schulden abbezahlen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Zimmer

Sehr geehrter Herr Zimmer,
zum Thema Sanktionen lesen Sie bitte meine Antwort vom 7. Juli, dort habe ich ausführlich darauf geantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Ulli Nissen