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Turgut Altuğ
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dana K. •

Warum zweierlei Recht auf Unterstützung? Wohnungsbaugesellschaften, welche dem Land Berlin gehören, bekommen kostenfrei Baugrundstücke, Träger der Freien Jugendhilfe keine kostenfreien Räume.

Sehr geehrter Turgut Altuğ,

wie werden Sie zukünftig die Träger der freien Jugendhilfe unterstützen?
2014 trat das KJHG-Ausführungsgesetz in Kraft, beschlossen durch das Abgeordnetenhaus Berlin. Träger der freien Jugendhilfe sollten damit zur Aufgabenerfüllung die erforderlichen Räume entgeltfrei aus dem Vermögen Berlins gestellt bekommen. Warum nicht von den Berliner Wohnungsbaugesellschaften, welche zum Vermögen des Landes Berlin gehören?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau K.,

Danke für Ihre Frage.

Als der nicht zuständige Abgeordnete möchte ich Ihnen wie folgt antworten:

Landeseigene Wohnungsunternehmen bekommen Grundstücke, um bezahlbare Wohnungen zu bauen​ und damit die Wohnraumversorgung der Stadt sicherzustellen, vor allem für einkommensschwache Menschen in Berlin. Auch die Träger der sozialen Arbeit oder KiTas profitieren durch vergünstigte Mieten. Etwa 60 Prozent der Wohnungen werden an WBS-berechtigten Personen vermietet, davon etwa ein Viertel an besonders bedürftigen Gruppen, die sonst überhaupt keine Chance auf dem privaten Wohnungsmarkt haben, darunter Transferleistungsbeziehende, Obdachlose, Geflüchtete u.a. Die Träger der freien Jugendhilfe werden vom Land Berlin anders, direkt bzw. indirekt, gefördert.

Wenn Sie dazu mehr Informationen wünschen, kann ich die zuständigen Grünen in der Fraktion anfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Turgut Altuğ

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