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Torbjörn Kartes
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Frage von Jan K. •

Frage an Torbjörn Kartes von Jan K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kartes,

unterstützen Sie den Entwurf „eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen“ (Drucksache 19/19273)?

Falls nicht, würde ich gerne wissen weshalb.

Mit freundlichen Grüßen,

J. K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Küppers,

vielen Dank für Ihre Frage zum Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen. Es ist zutreffend, dass Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Abs. 1 WRV einen Verfassungsauftrag enthält, der den Bundesgesetzgeber verpflichtet, Grundsätze für die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen gesetzlich zu regeln, und die Landesgesetzgeber verpflichtet, nach diesen Grundsätzen die Ablösung durchzuführen. Dementsprechend sind die Landesgesetzgeber ohne ein solches Grundsätzegesetz zu einer einseitigen gesetzlichen Ablösungsregelung nicht befugt. Es steht den Ländern aber frei, mit den Kirchen eine Umgestaltung und Ablösung von Staatsleistungen im vertraglichen Einvernehmen zu regeln. Für eine Ablösung der Staatsleistungen ist also keineswegs ein Grundsätzegesetz des Bundes zwingend erforderlich. Ich denke auch, dass es in der aktuellen Lage andere Schwerpunkte in den Ländern gibt als die Ablösung dieser Staatsleistungen in Höhe von 10 Milliarden Euro innerhalb der nächsten fünf Jahre, wie es der Gesetzentwurf vorsieht.

Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagfraktion müssen mit einer Ablösung die vollen staatlichen Pflicht erfüllt werden. Wir stehen hier nicht nur rechtlich in der Pflicht, sondern wir sind den Kirchen auch einen fairen Umgang schuldig. Denn sie sind ein wichtiger Bestandteil unseres Gemeinwesens und ohne sie und die Leistungen, die sie erbringen, wäre unsere Gesellschaft ärmer. Eine Ablösung der Staatsleistungen muss in diesem Geist umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf ist nach der ersten Lesung am 5. November im Bundestag an den Innenausschuss überwiesen worden. Dort bildet er eine gute Grundlage für weitere Konsultationen. Ich kann mir aber aus den genannten Gründen nicht vorstellen, dass ich ihm in dieser Form zustimmen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Torbjörn Kartes
Mitglied des Deutschen Bundestages