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Torbjörn Kartes
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Frage von Roland S. •

Sind Abschiebungen nach Afghanistan für Sie OK? (obwohl es eine Reisewarnung der Bundesregierung gibt)

Hallo Herr Kartes,

wie allgemein bekannt schiebt die Bundesregierung weiterhin nach Afghanistan ab.
Auf der Homepage des Auswärtigen Amt ist von einer Reisewarnung für Afghanistan zu lesen. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/afghanistansicherheit/204692

Bitte erklären Sie mir diese für mich nicht nachvollziehbare Logik bzw. was ist Ihre Meinung dazu?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Frage zu Rückführungen abgelehnter Asylsuchender nach Afghanistan. Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes richten sich vor allem an deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die vor ihrer Reise über die Sicherheitslage im jeweiligen Land informiert werden sollen. Die meisten Länder dieser Erde sind weniger sicher als Deutschland. In manchen Ländern gibt es neben sicheren Regionen auch einige Gebiete, in denen die Sicherheitslage angespannt ist, und auch das würde für das Auswärtige Amt schon reichen, um eine Reisewarnung auszusprechen. Insofern stehen die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes in keinem direkten Zusammenhang zur Frage der Abschiebungen. In jedem Asylverfahren wird individuell geprüft, ob den Rückzuführenden im Heimatland Folter oder sogar der Tod drohen, und wenn dies der Fall ist, findet eine Abschiebung selbstverständlich nicht statt. In Afghanistan jedoch gibt es sichere Regionen, in die zurückgeführt werden kann. Die Bundesregierung analysiert regelmäßig die Situation in den Herkunftsländern anhand vielfältiger Quellen: Berichte aus dem Auswärtigen Amt und des UNHCR, von NGOs und dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO). Dies geschieht für Afghanistan auch weiterhin mit großer Sorgfalt, denn in der Tat muss damit gerechnet werden, dass sich die derzeitigen Spannungen im Land fortsetzen. Für Einzelfallentscheidungen zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen sind im Übrigen immer die Bundesländer zuständig.

Wenn wir uns, wie es Grüne und Linke im Bundestag gefordert haben, für einen generellen Abschiebestopp selbst derjenigen abgelehnten Asylsuchenden aussprechen, die in Deutschland straffällig geworden sind, würden wir unsere eigene Sicherheit gefährden und auch internationales ein falsches Signal setzen. Wir haben stattdessen den Anspruch, Migration in Deutschland und Europa zu ordnen und zu steuern. Zu einem humanitären Asylsystem gehört auch, in die Heimatländer zurückzuführen, wenn kein Schutzanspruch besteht. Wer nach Deutschland kommt und einen berechtigten Schutzanspruch hat, bekommt diesen Schutz. Wer nicht schutzbedürftig ist, muss wieder gehen, erst Recht, wenn er hier Straftaten begeht, als Gefährder eingestuft wird oder im Asylverfahren über seine Identität getäuscht hat. Nicht zuletzt ist dies die Voraussetzung dafür, dass wir für unsere im internationalen Vergleich herausragend großzügige Asylpolitik auch weiterhin die nötige Akzeptanz einer Mehrheit der Bevölkerung haben.

Mit freundlichen Grüßen

Torbjörn Kartes

Mitglied des Deutschen Bundestages