(...) Zusammenhalt ergibt sich aus einer kollegialen Haltung, gemeinsamem Wertekonsens und Zielen, welche alle Parteien hoffentlich in ihrem Programm niederschreiben. Die sogenannte "Fraktionsdisziplin" ist allerdings ein von den bisherigen Bundestagsparteien praktiziertes Gebaren, wenn man die eigenen Abgeordneten gegen ihr eigenes Gewissen handeln lassen möchte. Oftmals werden Koalitionsverträge oder anderweitige Parteiräson gegen bestimmte andere Parteien als Grund für solche Maßnahmen angeführt und damit entschuldigt, dass dies schon immer der Weg unserer parlamentarischen Gepflogenheiten wäre. (...)
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