(...) Tatsächlich erlaubt das Völkerrecht den Einsatz bewaffneter Streitkräfte auch dann, wenn die ausdrückliche Einladung bzw. Zustimmung des Staates, in dem diese eingesetzt werden sollen, vorliegt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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