Timon Gremmels
Antwort von Timon Gremmels
SPD
• 10.01.2018

(...) Ist der Betroffene damit nicht einverstanden, kann er gerne selbst beweisen, dass er doch jünger ist – etwa durch eine Handwurzeluntersuchung. Die Beweispflicht liegt dann also bei den Flüchtlingen, nicht beim Staat. In Hamburg funktioniert das reibungslos.“ Es ist Bewegung in dieser Frage. (...)

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• 10.01.2018

(...) Ist der Betroffene damit nicht einverstanden, kann er gerne selbst beweisen, dass er doch jünger ist – etwa durch eine Handwurzeluntersuchung. Die Beweispflicht liegt dann also bei den Flüchtlingen, nicht beim Staat. In Hamburg funktioniert das reibungslos.“ Es ist Bewegung in dieser Frage. (...)

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• 10.01.2018

(...) Ist der Betroffene damit nicht einverstanden, kann er gerne selbst beweisen, dass er doch jünger ist – etwa durch eine Handwurzeluntersuchung. Die Beweispflicht liegt dann also bei den Flüchtlingen, nicht beim Staat. In Hamburg funktioniert das reibungslos.“ Es ist Bewegung in dieser Frage. (...)

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• 10.01.2018

(...) Ist der Betroffene damit nicht einverstanden, kann er gerne selbst beweisen, dass er doch jünger ist – etwa durch eine Handwurzeluntersuchung. Die Beweispflicht liegt dann also bei den Flüchtlingen, nicht beim Staat. In Hamburg funktioniert das reibungslos.“ Es ist Bewegung in dieser Frage. (...)

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SPD
• 01.12.2017

(...) Der Verdienstorden wird an Frauen und Männer für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, z.B. auch Verdienste im sozialen, karikativen und mitmenschlichen Bereich. Es sind Verdienste, die in der Regel unter Zurückstellung der eigenen Interessen über einen längeren Zeitraum mit erheblichem Einsatz erbracht wurden. Nach den allgemeinen Grundsätzen der Ausführungen des Ordensstatuts genügen für die Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland die normale Pflichterfüllung am Arbeitsplatz oder die bloße Übernahme eines Ehrenamtes beispielsweise nicht. (...)

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• 01.12.2017

(...) Der Verdienstorden wird an Frauen und Männer für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, z.B. auch Verdienste im sozialen, karikativen und mitmenschlichen Bereich. Es sind Verdienste, die in der Regel unter Zurückstellung der eigenen Interessen über einen längeren Zeitraum mit erheblichem Einsatz erbracht wurden. Nach den allgemeinen Grundsätzen der Ausführungen des Ordensstatuts genügen für die Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland die normale Pflichterfüllung am Arbeitsplatz oder die bloße Übernahme eines Ehrenamtes beispielsweise nicht. (...)

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