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Tim Klüssendorf
SPD
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Frage von Thomas D. •

Werden Sie sich gegen die geplante Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes einsetzen und den freien Zugang zu staatlichen Informationen verteidigen?

Sehr geehrter Herr Klüssendorf,

im Koalitionsvertrag haben SPD und Union angekündigt, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu reformieren. Nun gibt es Berichte, wonach der Zugang zu staatlichen Informationen erheblich eingeschränkt werden soll. Diskutiert werden unter anderem der Nachweis eines „berechtigten Interesses“, deutlich höhere Gebühren sowie weitere Hürden für Antragsteller.

Das IFG ist seit rund 20 Jahren ein wichtiges Instrument für Transparenz und demokratische Kontrolle staatlichen Handelns. Kritiker befürchten, dass die geplanten Änderungen den Informationszugang faktisch stark einschränken würden.

Wie bewerten Sie diese Pläne? Werden Sie sich im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass das IFG als wirksames Transparenzgesetz erhalten bleibt?

Tim Klüssendorf - Pressefoto 2025
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr D., 

vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes. Ihr Anliegen kann ich sehr gut nachvollziehen. 

Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein wesentliches Mittel transparenter Politik, welches die SPD 2005 eingeführt hat. Ich möchte daher gleich am Anfang klarstellen: Bestehende Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft dürfen nicht reduziert werden. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.

Dennoch bin ich dafür, das 20 Jahre alte Gesetz unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch nach 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt. 

Beste Grüße

Tim Klüssendorf

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