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Tim Klüssendorf
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Frage von Uwe T. •

Sie können gegen die Vergesellschaftung der Vonovia sein, warum aber populistische Argumente?

Sehr geehrter Herr Klüssendorf.

Nach der Wahl in Berlin sagten sie in einer Runde beim ZDF, (https://www.youtube.com/watch?v=5UKOMdXTwig, Min. 10:05) das die Vergesellschafting der Vonovia sehr teuer wäre (20-30 Mrd. EUR). Diese Aussage ist falsch. Erstens: Die Enteignung läuft nach dem Realwert, nicht nach dem Geschäftswert, es könnte also weniger sein. Zweitens: Art. 14 Abs. 3 GG schreibt nicht vor, dass eine Enteignungsentschädigung in Bargeld erfolgen muss. Der Bund könnte eine Bundesentschädigungsanleihe herausgeben (§ 7 Abs. 3 BSchuWG). Diese Anleihe fällt als Finanztransaktion nicht unter die Schuldenbremse (§ 3 des Artikel-115-Gesetzes nennt ausdrücklich den Erwerb von Beteiligungen als finanzielle Transaktion). Außerdem erhält der Staat ein funktionierendes Unternehmen im Gegenzug (bilanzneutral), aus dessen Gewinne dann z.B. auch der Kupon der Anleihe gezahlt werden kann. Eine solche Anleihe muss nicht im Primärmarkt gehandelt werden und geht direkt an die Enteigneten.

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