Ist der in einem Volksentscheid geäußerte Mehrheitswille für Sie politisch optional? Und warum gehen Sie nicht auf meine konkrete Frage zur Finanzierung der Vergesellschaftung ein?
Sehr geehrter Herr Klüssendorf,
eine Rückfrage zu Ihrer Antwort auf meine Frage vom 23.09. zur Vergesellschaftung von Vonovia:
Sie schreiben, „unabhängig davon, wie man persönlich zum Volksentscheid steht“. Genau das irritiert mich. 57,6 % stimmten 2021 für die Erarbeitung eines Vergesellschaftungsgesetzes. Mir ist bewusst, dass der Volksentscheid rechtlich nicht bindend war. Meine Frage ist politisch: Ist ein solcher Mehrheitswille für Sie deshalb optional?
Auch auf meinen zweiten Punkt gehen Sie nicht ein. Ich habe nicht behauptet, Vergesellschaftung sei kostenlos, sondern gefragt, warum Sie die Entschädigung als „größten Scheck der Geschichte“ bezeichen. Wäre eine gesetzlich ausgestaltete Entschädigungsanleihe bzw. Buchforderung statt sofortiger Barzahlung aus Ihrer Sicht rechtlich oder wirtschaftlich ausgeschlossen? Wenn ja: warum?
Dass Vergesellschaftung keine neuen Wohnungen schafft, bestreite ich nicht.
Quelle: Landeswahlleitung Berlin, Volksentscheid 2021.

