Vermögenssteuer - Verstößt eine Vermögenssteuer gegen das Grundgesetz?
Verstößt eine Vermögenssteuer gegen das Grundgesetz?
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Vermögenssteuer und der Frage, ob diese gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Diese Frage lässt sich juristisch wie politisch differenziert beantworten.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist eine Vermögenssteuer nicht grundsätzlich unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1995 die damalige Ausgestaltung des Vermögensteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt, weil die Bewertung des Vermögens nicht gleichmäßig erfolgte und dadurch der Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes verletzt wurde. Eine reformierte Vermögenssteuer müsste daher sicherstellen, dass alle Vermögensarten – wie Immobilien, Betriebsvermögen und Kapitalanlagen – realitätsgerecht und gleich behandelt werden. Schon das stellt eine erhebliche juristische und administrative Herausforderung dar.
Wir als CDU lehnen die Einführung einer Vermögenssteuer aus inhaltlichen Gründen entschieden ab. Eine solche Steuer würde in erster Linie den leistungsbereiten Mittelstand treffen – insbesondere Familienunternehmen und Betriebe, die Arbeitsplätze schaffen und erhalten. Oft steckt Vermögen in Maschinen, Immobilien oder anderen illiquiden Werten. Eine Besteuerung solcher Vermögen führt schnell zur Substanzbesteuerung, gefährdet Investitionen und Arbeitsplätze und ist aus unserer Sicht wirtschaftlich nicht vertretbar.
Zudem handelt es sich bei Vermögen meist um Einkommen, das bereits versteuert wurde. Eine zusätzliche Vermögensbesteuerung würde daher eine doppelte Belastung darstellen. Gerade in einer Zeit, in der Deutschland vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen und Arbeitsplatzabbau stehen, wäre die Einführung neuer Substanzsteuern ein falsches Signal. Was wir brauchen, ist eine Stärkung von Innovation, Eigenverantwortung und unternehmerischem Mut – nicht deren Bestrafung.
Aus diesen Gründen setzen wir uns für eine wachstumsorientierte Politik ein, die durch solide Haushaltsführung, Bürokratieabbau und steuerliche Entlastungen Freiräume schafft – und nicht durch die Einführung neuer Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger.
Mit freundlichen Grüßen
Tilman Kuban

