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Tilman Kuban
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Frage von Max M. •

Sollten Bürgergeldempfänger Bewerbungskosten auch für nicht-sozialversicherungspflichtige Stellen erstattet bekommen? Ich finde, die aktuelle Regelung erschwert den Zugang zu Arbeit – Ihre Meinung?

Aktuell werden Bewerbungskosten nur für sozialversicherungspflichtige Jobs übernommen (§16 SGB II). Als Bürgergeldbezieher, der sich aktiv bewirbt, empfinde ich das als unfair. Beispiel: Ich bewarb mich für ein duales Studium bei einer Behörde – mit Aussicht bei Bestehen zum Beamten zu werden. Trotz Absage wurden meine Fahrtkosten nicht erstattet, weil die spätere Verbeamtung nicht sozialversicherungspflichtig wäre.

Diese Regelung wirkt kontraproduktiv: Sie belastet finanziell und schreckt ab, sich auf bestimmte Stellen zu bewerben. Dabei geht es doch darum, Menschen in Arbeit zu bringen – unabhängig vom späteren Status. Wie stehen Sie dazu? Sollte die Politik hier nachbessern, um gleiche Chancen zu ermöglichen? Oder sollte das Bewerben auf Beamtenstellen weiter ein "Luxushobby" bleiben ?

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Sehr geehrter Herr M.

vielen Dank für Ihre Nachricht und dass Sie Ihre persönlichen Erfahrungen so offen teilen. Ihr Einsatz, sich aktiv um eine berufliche Perspektive zu bemühen – insbesondere im öffentlichen Dienst – verdient großen Respekt.

Sie sprechen einen berechtigten Punkt an: Nach aktueller Rechtslage (§ 16 SGB II i. V. m. § 44 SGB III) werden Bewerbungskosten grundsätzlich nur dann übernommen, wenn es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Bewerbungen auf duale Studiengänge oder Beamtenlaufbahnen sind dabei in der Regel ausgeschlossen, weil eine spätere Verbeamtung nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt.

Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass diese Regelung aus Sicht der Betroffenen nicht nur unlogisch, sondern auch demotivierend wirkt. Gerade in Zeiten, in denen wir dringend engagierte Nachwuchskräfte im öffentlichen Dienst brauchen, sollten Bewerbungen auf solche Stellen nicht durch fehlende Unterstützung erschwert werden. Ihr Beispiel zeigt, dass hier praktische Hürden bestehen, die gut gemeinte Eigeninitiative ausbremsen.

Als CDU stehen wir klar für das Prinzip des Förderns und Forderns. Wer den Willen zeigt, sich aus eigener Kraft in Ausbildung oder Arbeit zu bringen, soll dabei nicht durch unnötige bürokratische Regelungen behindert werden. Der Weg in den Arbeitsmarkt – ob über ein duales Studium, eine Ausbildung oder eine andere Form der Beschäftigung – sollte möglichst unkompliziert und gerecht gestaltet sein.

Aus meiner Sicht ist es deshalb richtig, die bestehende Regelung kritisch zu überprüfen. Es darf nicht am Status einer späteren Stelle scheitern, ob jemand für seine Bewerbung finanzielle Unterstützung erhält – insbesondere dann nicht, wenn es sich um einen qualifizierten und zukunftssicheren Berufsweg handelt.

Ich werde Ihr Anliegen zum Anlass nehmen, diese Frage in die weiteren politischen Diskussionen mit unseren Fachpolitikern aufzunehmen. Unser Ziel muss es sein, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und Eigeninitiative zu belohnen – nicht zu erschweren.

Mit freundlichen Grüßen

Tilman Kuban

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