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Tilman Kuban
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Frage von Patrik B. •

Sehr geehrter Herr Kuban,warum verweigert die Union die Aufnahme afghanischer Flüchtlinge trotz Aufnahmezusage?MfG Patrik B.

Wenn Zitat:Die Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG ist unantastbar und gilt universell. Sie ist nicht disponibel und kann auch in schwierigen politischen Lagen nicht „abgewogen“ oder relativiert werden.

Die CDU/CSU-Fraktion steht uneingeschränkt zu Art. 1 GG. Die Menschenwürde ist und bleibt der unverrückbare Kern unseres Handelns. Zitat Ende,Gültigkeit hat wieso verweigern Sie afghanischen Ortskräften mit Aufnahmezusage denen in Afghanistan Diskriminierung, Folter oder Tod droht, die Einreise?

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/carsten-mueller/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-mueller-warum-weichen-sie-der-frage-zu-jens-spahn-und-dessen-forderung-zur-verletzung-der

https://www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-bundesregierung-einreise-union-kritik-100.html

https://www.zdfheute.de/politik/strafantrag-wadephul-dobrindt-proasyl-100.html

https://www.dw.com/de/deutschland-aufnahmestopp-von-afghanischen-ortskr%C3%A4ften/a-72343927

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage, wir pflegen ja mittlerweile eine regelrechte Brieffreundschaft zu den unterschiedlichsten Themen. 

Ihr Verweis auf Artikel 1 unseres Grundgesetzes ist zutreffend und wichtig – die Würde des Menschen ist unantastbar und steht auch für uns im Zentrum des politischen Handelns. Zugleich möchte ich klarstellen, dass die Darstellung, die Union würde afghanischen Ortskräften mit Aufnahmezusage pauschal die Einreise verweigern, so nicht zutrifft. Die Union hat sich in der Vergangenheit immer wieder für den Schutz jener Personen eingesetzt, die unter Einsatz ihres Lebens deutsche Mitbürger – insbesondere die Bundeswehr – in Afghanistan unterstützt haben. Über diese Personen reden wir in der aktuellen Diskussion allerdings überwiegend nicht mehr, denn laut Bundesinnenministerium handelt es sich bei den mit großzügigen Zusagen der Ampel-Vorgängerregierung ausgestatteten afghanischen Staatsbürgern in Pakistan nur noch um etwa 10 Prozent Ortskräfte. 

Seit dem Regierungswechsel ist Alexander Dobrindt Bundesinnenminister. In dieser Funktion hat er das bisherige Aufnahmeprogramm für Afghanen deshalb völlig zu Recht einer umfassenden Überprüfung unterzogen. Hintergrund ist, dass sich in den letzten Monaten gravierende Mängel im Auswahlverfahren der Ampel-Vorgängerregierung gezeigt haben.

So wurden laut Ministerium nicht nur ehemalige direkte Ortskräfte, sondern auch Personen aufgenommen, die keinen nachprüfbaren Beschäftigungsbezug zu deutschen Institutionen hatten – darunter auch Vorschläge von Nichtregierungsorganisationen, die teilweise nicht transparent oder sicherheitsüberprüft waren. Das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt stellt nun endlich sicher, dass Missbrauch verhindert und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland oberste Priorität hat. Die Aufnahme in Deutschland kann kein unkontrolliertes Verfahren sein – weder aus humanitären noch aus sicherheitspolitischen Gründen.

Wie Minister Dobrindt kürzlich sagte:

„Wer Deutschland vor Ort unterstützt hat und heute in Gefahr ist, soll weiter Schutz erhalten. Aber das muss auf klarer rechtlicher Grundlage, mit überprüfbaren Identitäten und im Rahmen geordneter Verfahren geschehen.“

(Pressekonferenz BMI, 13. August 2025)

Gleichzeitig wurde angekündigt, dass bis Herbst 2025 ein neues, sicherheitsüberprüftes Aufnahmeverfahren etabliert werden soll und in dessen Rahmen bereits zugesagte Aufnahmen sehr detailliert und im Einzelfall überprüft werden wird. So kam es auch diese Woche zu dem Flug nach Hannover.

Mit freundlichen Grüßen

Tilman Kuban

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