eine rechtssichere regionale Mietobergrenze im Mietrecht des Bundes bedeutet, dass die Bundesländer Gebiete mit Wohnungsnot bestimmen können, in denen die Miete nicht über einen bestimmten Prozentsatz oberhalb des Mietenspiegels steigen darf.
Antwort 23.08.2021 von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 05.01.2021 von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Eine zusätzliche Ehrenerklärung würde jedoch keinen bedeutenden Vorteil bringen, da eine solche Erklärung auch rechtlich keine weitere Wirkung haben würde. (...)
Antwort 05.01.2021 von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Daher arbeiten wir an einer regional differenzierten Mietobergrenze in absoluter Höhe, so dass Verstöße den Behörden nur gemeldet werden müssten. (...)
Antwort 15.12.2020 von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Die zeitliche Beanspruchung durch den Wahlkampf lässt sich gut mit meinem Abgeordnetenmandat in der Bürgerschaft vereinbaren. (...)
Antwort 15.12.2020 von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Nein. (...)

