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Thorsten Frei
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Frage von Ilona U. •

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass der überhöhte Beitragseinbehalt zur Pflegeversicherung erstattet wird, als prozentualer Ausgleich, angerechnet auf den Rentensatz der nächsten Rentenerhöhung?

Die Beitragssatzanhebung in der Pflegeversicherung erfolgte nachgelagert im Juli, zeitgleich mit der Rentenerhöhung. Dadurch waren die Rentner zu einer überhöhten Betragsnachzahlung aufgefordert, begründet damit, dass die DRV nicht die nötige Zeit zur Umsetzung vor Juli hatte.
Der Staat hat mit dem überhöhten Beitragseinbehalt in den Geldbeutel der Rentner gegriffen und damit die Rentner geschädigt. Insofern besteht für die Rentner ein Anspruch auf Erstattung des zu viel eingeforderten Nachzahlungsbetrags.
Es mag sein, dass mit einer nachträglichen Erstattung ein hoher Verwaltungsaufwand verbunden wäre, allerdings bietet sich an, anstatt eines individueller Erstattungsbetrags, ein prozentualer Ausgleich, angerechnet auf den Rentensatz der nächsten Rentenerhöhung, auf Grundlage der Differenz zwischen dem verordneten und eingezogenen Beitragseinbehalt.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau U.-B.,

ich bin immer für Lösungen, die wenig Bürokratie zur Folge haben. In diesem Sinne ist der gewählte Weg durchaus vertretbar.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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