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Thorsten Frei
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Frage von Patricia O. •

Wie rechtfertigen Sie persönlich Waffenexporte an Länder, gegen die glaubwürdige Berichte über Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen vorliegen?

Deutschland ist völkerrechtlich, europarechtlich und national verpflichtet, keine Waffen an Staaten zu liefern, wenn ein ernsthaftes Risiko besteht, dass diese für Kriegsverbrechen oder Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden. Das ergibt sich u. a. aus der Genfer Konvention IV, dem Römischen Statut des ICC, der UN-Charta sowie dem EU-Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP. Auch das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz (§6 KWKG) und das Außenwirtschaftsgesetz (§3 AWG) verbieten Exporte bei drohenden Verstößen gegen das Völkerrecht. Dokumentierte Fälle wie Blockaden mit humanitären Folgen, gezielte Angriffe auf zivile Infrastruktur, Vertreibungen in besetzten Gebieten und die Behinderung humanitärer Hilfe erfüllen die Kriterien schwerwiegender Verstöße. Dennoch werden aus Solidarität potenziell rechtswidrige Waffenlieferungen genehmigt, doch das ist keine Solidarität, sondern Mitverantwortung. Wie kann das gerechtfertigt werden?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau O.

über Rüstungsexporte entscheidet der Bundessicherheitsrat im Einzelfall. Dabei spielt eine wichtige Rolle, dass von Deutschland gelieferte Waffen nicht missbräuchlich und völkerrechtswidrig durch die Empfängerländer eingesetzt werden. Selbstverständlich werden dabei alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten.  

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei   

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