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Thorsten Frei
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Frage von Thomas M. •

Wie ist Ihr Vorschlag, die Umsatzsteuer auf Benzin und Diesel zu senken, mit Unionsrecht vereinbar?

Sehr geehrter Herr Frei,

in der Sendung "Frühstart" haben Sie eine Senkung der Umsatzsteuer auf Benzin und Diesel für möglich gehalten. Das Umsatzsteuerrecht ist im Kern europarechtlich durch die Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vorgegeben. Eine Senkung der Umsatzsteuer auf Benzin und Diesel auf nationaler Ebene nur zulässig, wenn diese von der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie gedeckt ist. Benzin und Diesel ist jedoch nicht Bestandteil des Anhangs III der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, für die nach Art. 98 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ein ermäßigter Steuersatz angewandt werden darf. Insofern erscheint mir der Vorschlag einer Umsatzsteuersenkung (vorbehaltlich Änderungen auf europäischer Ebene) gerade nicht machbar.

Viele Grüße und vielen Dank vorab

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Bundesregierung hat die Maßnahmen zur Entlastung der Kraftstoffpreise geprüft, darunter neben der Senkung der Energiesteuer auch die Senkung der Umsatzsteuer, die beide auch von mir öffentlich vorgeschlagen wurden. Im Bundestag und Bundesrat wurde in der vergangenen Woche dann die Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe bis Ende 2026 um 14 Cent für Benzin und Diesel beschlossen. Zusammen mit der Umsatzsteuer ergibt sich eine Senkung um 17 Cent pro Liter bei den Kraftstoffen. Damit konnten wir innerhalb kürzester Zeit eine Entscheidung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen treffen. Eine Senkung der Umsatzsteuer zur Senkung der Kraftstoffpreise, wie auch in Polen und Spanien vollzogen, hätte sicherlich aus den von Ihnen beschriebenen Erwägungen Abstimmungen mit der EU erforderlich gemacht. 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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