Wie ist Ihr Vorschlag, die Umsatzsteuer auf Benzin und Diesel zu senken, mit Unionsrecht vereinbar?
Sehr geehrter Herr Frei,
in der Sendung "Frühstart" haben Sie eine Senkung der Umsatzsteuer auf Benzin und Diesel für möglich gehalten. Das Umsatzsteuerrecht ist im Kern europarechtlich durch die Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vorgegeben. Eine Senkung der Umsatzsteuer auf Benzin und Diesel auf nationaler Ebene nur zulässig, wenn diese von der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie gedeckt ist. Benzin und Diesel ist jedoch nicht Bestandteil des Anhangs III der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, für die nach Art. 98 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ein ermäßigter Steuersatz angewandt werden darf. Insofern erscheint mir der Vorschlag einer Umsatzsteuersenkung (vorbehaltlich Änderungen auf europäischer Ebene) gerade nicht machbar.
Viele Grüße und vielen Dank vorab

