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Thorsten Frei
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Frage von Muharrem B. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Roblox wegen aktueller Pädophilie-Vorfälle strenger kontrolliert, höher eingestuft oder für Minderjährige gesperrt wird?

1. YouTuber “Schlep” (Michael) als Whistleblower

Ein 22-jähriger Nutzer, bekannt als “Schlep”, hat pädophile Nutzer auf Roblox entlarvt, was zu sechs realen Festnahmen führte. Anschließend wurde er von Roblox gesperrt und erhielt eine Cease-and-Desist-Erklärung – mit der Begründung, seine Aktionen hätten “simulierte Kindesgefährdung” umfasst und offizielle Moderationskanäle umgangen

2. Massive Kritik und Protestbewegung

Das Vorgehen von Roblox löste starke Empörung aus. Unter Hashtags wie #FreeSchlep und #BoycottRoblox fordern viele Nutzer, Influencer und Eltern eine Änderung. Kritiker werfen dem Unternehmen vor, Whistleblower zu bestrafen statt sie zu unterstützen, obwohl diese aktiv zur Aufklärung beigetragen 3. Rechtliche Auseinandersetzungen und Klagen

Am 14. August 2025 reichte die Generalstaatsanwältin von Louisiana Klage gegen Roblox ein. Sie prangert an, die Plattform sei ein “perfekter Ort für Pädophile” – aufgrund fehlender Altersprüfung, mangelnder Aufsicht und unzureichend

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich diesen Fall mangels Detailkenntnis nicht beurteilen kann. Unabhängig davon ist mir aber sehr wohl bewusst, dass es viel zu viele Pädokriminelle gibt, die im Internet unterwegs sind und unsere Kinder gefährden. Darauf haben und werden wir immer wieder reagieren müssen. Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir verschiedene Aspekte verankert, die diese Problematik adressieren.

Erstens wollen wir die technischen Ermittlungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden insbesondere im Netz verbessern. Dafür führen wir eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein, um diese einem Anschlussinhaber zuordnen zu können. Für bestimmte Zwecke sollen unsere Sicherheitsbehörden, unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und digitaler Souveränität, die automatisierte Datenrecherche und -analyse sowie den nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, auch mittels Künstlicher Intelligenz, vornehmen können.

Zweitens reformieren wir das Cyberstrafrecht und schließen Strafbarkeitslücken, zum Beispiel bei bildbasierter sexualisierter Gewalt. Dabei erfassen wir auch Deep Fakes und schließen Lücken bei deren Zugänglichmachung gegenüber Dritten. Wir verschärfen die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Plattformen, insbesondere bei systemischen Mängeln bei der Entfernung strafbarer Inhalte. Wir werden im Computerstrafrecht Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschung schaffen, wobei wir Missbrauchsmöglichkeiten verhindern.

Darüber hinaus schaffen wir - drittens - ein umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz, um die Rechtsstellung Betroffener zu verbessern und die Sperrung auch anonymer Hass-Accounts mit strafbaren Inhalten zu ermöglichen. Plattformen sollen Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden bereitstellen, damit relevante Daten automatisiert und schnell abgerufen werden können. Aus Gründen des Opfer- und Zeugenschutzes prüfen wir, inwieweit bei Akteneinsichtsgesuchen im Strafverfahren auf die Angabe von Wohn- oder Aufenthaltsanschrift bei bestimmten Delikten verzichtet werden kann.

Viertens. Aufwachsen mit digitalen Medien braucht Medienkompetenz, aber auch einen effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz. Ein kohärenter Rechtsrahmen zwischen Europa, Bund und den Ländern bietet die Chance, Parallelstrukturen abzubauen und effektive Rechtsdurchsetzung zu erleichtern. Deswegen gestalten wir das Jugendschutzgesetz kohärent zum DSA und zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Altersverifikation auf digitalen Endgeräten sollte Standard in Europa sein.

Selbstverständlich würden CDU und CSU auch weiteren sinnvollen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz immer offen gegenüberstehen.

Mitfreundlichen Grüßen 
Thorsten Frei
 

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