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Thorsten Frei
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Frage von Berkan Ö. •

Welche Punkte der Reform zum Staatsangehörigkeitsgesetzes plant die CDU nun konkret Rückgängig zu machen im falle einer Regierungsübernahme?

Sie hatten bereits dieselbe Fragestellung zum 15.11.2023 beantwortet gehabt und ihren Standpunkt klar mitgeteilt. Jedoch gab es keinen konkreten Bezug zu genauen Plänen in welchem Umfang oder welche Punkte genau ihr Vorhaben der "Rückumstellung" zur alten Staatsangehörigkeitsgesetz umfassen wird.

Da das Vorhaben seitens der Ampel in den Bundestag gebracht und eine Verständigung zw. den Parteien stattfand wird es letzendes beschlossen werden.

Besonders wichtig ist der Punkt "doppelte Staatsbürgerschaft". Deutsche mit Migrationshintergrund würden diese historische Gelegenheit sicherlich nutzen wollen.

Da SİE von einer "Rücknahme" sprachen kommt der Gedanke auf, ob Bürger sei es deutsche oder Ausländer die die jeweilige Annehmen nun bei einer CDU geführten Regierungsübernahme darum fürchten müssen, dass Sie eines davon wieder abgeben müssen.

Bestünde so eine skurrile İdee,  würde es tatsächlich mit dem Grundgesetz vereinbar sein und wäre es moralisch vertretbar?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr ,

wir lehnen die von der Koalition geplante Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts vollständig ab. Es ist schlicht nicht notwendig, sondern schädlich. Unsere Kritik bezieht sich insbesondere auf die grundsätzliche Hinnahme der Doppel – beziehungsweise Mehrfachstaatsangehörigkeit und die Verkürzung der Einbürgerungsfristen. Notwendig hingegen wäre, als zusätzliche Voraussetzung die Akzeptanz des Existenzrecht Israels aufzunehmen. Im Falle einer Regierungsübernahme würden wir alles daran setzen, das Gesetz wieder rückgängig zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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