Sie haben bei Mybrit Illner vom (2.) Betriebsrentenstärkungsgesetz gesprochen. Warum wurde darin nicht der doppelte Krankenkassenbeitrag für Betriebsrentner abgeschafft? Das wäre doch eine Stärkung?

Sehr geehrter Herr C.,
das ist in gewisser ein Trugschluss, da mit einem solchen Schritt milliardenschwere Mindereinnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung verbunden wären, die an anderer Stelle zu Mehrbelastungen führen würden. Da ich Ihre Sichtweise ein gutes Stück weit nachvollziehen kann, haben wir in der Vergangenheit einen Freibetrag eingeführt, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden. Wichtig war uns dabei vor allem, die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten zu entlasten. Auf einen dynamisierten, d.h. mit dem Bruttoeinkommen steigenden Freibetrag in der Höhe von 176,75 Euro werden keine Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung erhoben.
Mehr, und da möchte ich Ihnen gegenüber ehrlich sein, ist finanziell schlicht nicht darstellbar, da wir immer auch die Belastungen für die kommenden Generationen im Blick behalten müssen. Der demographische Wandel bedingt, dass der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern in der Gesetzlichen Krankenversicherung stetig ansteigt – mit entsprechend steigenden Leistungen der Krankenversicherung. Dadurch muss die jüngere Generation mehr zur Solidargemeinschaft beitragen als die vorherigen Jahrgänge. So tragen momentan Rentnerinnen und Rentner selbst ungefähr 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der GKV mit ihren Beiträgen, während es 1973 noch circa 73 Prozent waren. Das heißt im Umkehrschluss, dass der größte Teil der Versorgungskosten, also rund 60 Prozent, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird.
Diese Sichtweise wurde letztlich auch mehrfach höchstrichterlich bestätigt.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei