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Thorsten Frei
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Frage von Silke H. •

Sehr geehrter Herr Frey, vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels: ist es möglich, für den 1. Arbeitsmarkt geeignete Bürgergeldempfänger zu einer Umschulungsmaßnahme zu verpflichten? Vielen Dank.

Sehr geehrter Herr Frey,
im Gegensatz zu manch anderen Ländern genießen wir in Deutschland eine hohe soziale Absicherung. Wir leben dankenswerter Weise in einer Solidargemeinschaft, die bedürftigen Personen Unterstützung bietet. Dafür sollte jede Person, die dazu in der Lage ist, auch ihren Beitrag leisten. Seit geraumer Zeit verzeichne ich ein überhöhtes Anspruchsdenken bei jüngeren Personen, was die Alimentierung durch den Staat betrifft. Kann man junge für den ersten Arbeitsmarkt geeignete Personen, die seit mehreren Jahren Transferleistungen erhalten, zu einer Umschulung verpflichten? Eine staatliche Unterstützung sollten m.E. nur die Personen erhalten, die nicht arbeitsfähig sind. Ich bin übrigens 59 Jahre alt, in einer Vollzeitstelle im sozialen Bereich tätig, erlebe meinen Tätigkeit als erfüllend und nehme dafür eine tägliche Fahrzeit von fünf Stunden zu meiner Arbeitsstätte in Kauf.
Ich danke Ihnen und freue mich auf Ihre Antwort.
Freundliche Grüße sendet Ihnen Silke H.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Schilderungen zu unseren sozialen Sicherungssystemen, die ich ähnlich wahrnehme. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der damit einhergehenden Finanzierungsherausforderungen einer alternden Gesellschaft müssen wir alles daran setzen, die Sozialsysteme zielgenauer zu machen und Leistungen auf diejenigen Mitmenschen zu fokussieren, die auf die Solidarität der Gesellschaft zwingend angewiesen sind. Das setzt auch voraus, dass der Staat stärker als bisher einfordert, dass sich arbeitsfähige Menschen qualifizieren, Jobs annehmen und für sich selbst sorgen. Eine Arbeitspflicht beispielsweise im kommunalen Bereich wäre für mich ein gangbarer Weg. Schon heute gibt es die Möglichkeit, solche Pflichten durchzusetzen. Sie werden nur zu selten genutzt, da damit zunächst ein verwaltungsseitiger Mehraufwand verbunden ist. Umgekehrt zeigen die Beispiele, wo solche Pflichten durchgesetzt wurden, dass sie mit zusätzlichen Arbeitsvermittlungs- und Integrationserfolgen verbunden sind. 

Mit freundlichen grüßen

Thorsten Frei

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