Sehr geehrter Herr Frei, wieso haben Abgeordnete und Presse weniger Auskunftsrechte als die Allgemeinheit?MfG Patrik B.
Sie erklären in einer Antwort zum Informationsfreiheitsgesetz folgendes,
Zitat:zumal spezifische Auskunftsrechte von Abgeordneten und Presse mittlerweile oft sogar hinter Auskunftsansprüchen der Allgemeinheit zurückbleiben. Zitat Ende.
Das Gesetz beschreibt doch aber ein Jedermannsrecht:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/open-government/informationsfreiheitsgesetz/informationsfreiheitsgesetz-node.html
Sind also Abgeordnete und Journalisten nicht Teil der Allgemeinheit?
Oder soll einfach nur die Kontrolle von Politikern durch Bürger und Presse eingeschränkt werden wie folgende Artikel zum Abgasskandal und zur PKW Maut beschreiben?
https://www.deutschlandfunk.de/pkw-maut-untersuchungsausschuss-wichtige-akten-nun-doch-100.html
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/dieselskandal-scheuer-verkehrsminister-volkswagen-1.5387055
Sind es folglich nicht gerade Politiker und Ministerien die die Auskunft verweigern?

Sehr geehrter Herr B.,
das betrifft insbesondere das parlamentarische Fragerecht von Abgeordneten, die in aller Regel mit sehr knappen, wenig bis nichts sagenden Aussagen "abgespeist" werden. Dass Abgeordnete die formal vorgesehenen Fragerechte nutzen und sich nicht auf das Informationsfreiheitsrecht beziehen, liegt in der Natur der Sache. Dass es aber solche augenscheinlichen Diskrepanzen gibt, ist aber kaum nachvollziehbar, weshalb ich einen grundsätzlichen Reformbedarf sehe. Dass es um Einschränkungen geht, davon hat im Übrigen niemand gesprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei