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Der Bundesgesetzgeber hat in der Zeit der Ampel-Koaltion eine Reglung zum Thema Ausbau von Windkraftanlagen getroffen, die wir in Brandenburg lediglich mit der 1.000 Meter Abstandsregelung zur Wohnbebauung etwas abmildern konnten

Der Antrag der AfD auf ein Verbot des Windkraftausbaus im Landeswald war keine tragfähige Grundlage für eine konstruktive Debatte und daher auch nicht geeignet für einen Änderungsantrag. Pauschale Forderungen helfen bei solch komplexen Themen nicht weiter.


Ein generelles Verbot des Windkraftausbaus im Landeswald, wie es die AfD-Fraktion forderte, würde jedoch genau diese Bürgerbeteiligung verhindern. Es würde den Menschen vor Ort die Möglichkeit nehmen, sich im Einzelfall für die Windkraftnutzung auszusprechen. Deshalb halte ich diesen Antrag für nicht geeignet und habe ihn abgelehnt.