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Sehr geehrter Herr Frei, können Sie mir etwas zu dem Sachstand des Gesetz Entwurfes zur amtsangemessenen Allimentation ist bzw. Die Nachzahlung des Familienzuschlages? Mfg. T. A.
Dies vorangestellt, beantworte ich gerne Ihre konkrete Frage: Laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind begünstigt - damit werden alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Angestellten in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst erfasst.
Die beiden von Ihnen hervorgehobenen Begrifflichkeiten sind in der Tat entscheidende Fundamente unserer parlamentarischen Demokratie - die es zu schützen gilt. Insofern schließe ich mich den Gedanken von Digitalminister Karsten Wildberger an, der zurecht ausführte:
Die Regierungskoalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz ist auch angetreten, um die Situationen der Familien in Deutschland spürbar zu verbessern - im Koalitionsvertrag finden Sie dazu eine Reihe von geplanten Vorhaben, auszugsweise nenne ich hier gerne das Bildungs- und Teilhabepaket, den weiterzuentwickelnden Kinderzuschlag und die Teilhabe-App:
Bis auf wenige Ausnahmen bleibt zugegebenermaßen unklar, wen genau der Bundespräsident begnadigt - aus wie ich finde guten Gründen, die insbesondere im Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht liegen.