Rente mit 63: Ich bin Jahrgang 1966 und hatte geplant mit 65 Jahren die abschlagsfreie Rente nach 48 ununterbrochener Beitragszahlung in Anspruch zu nehmen. Wie stehen Sie zum Vertrauensschutz ?
Sehr geehrter Herr D.,
ich kann gut nachvollziehen, dass Sie Ihre Lebensplanung auf die bisher geltenden Regelungen zur abschlagsfreien Rente nach 48 Beitragsjahren ausgerichtet haben. Vertrauensschutz ist für mich grundsätzlich ein sehr wichtiges Prinzip. Wenn der Gesetzgeber etwas ändert, dann muss das mit klaren Stichtags- und Übergangsregelungen geschehen. Gleichzeitig ist auch klar, dass die Rentenversicherung angesichts des demografischen Wandels langfristig finanzierbar bleiben muss. Deshalb schließe ich Reformen nicht aus, aber sie müssen fair, nachvollziehbar und mit angemessenem Vertrauensschutz umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

