Hallo, finden Sie es aus ethischer Sicht gerecht, dass Menschen mit Behinderung immer noch keinen Mindestlohn in Behindertenwerkstätten verdienen und gibt es Pläne, wie die CDU das verändern möchte?
Sehr geehrter Herr M.,
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Situation von Menschen in Behindertenwerkstätten an vielen Stellen weiter zu verbessern und das Werkstattentgelt zu erhöhen. Fakt ist umgekehrt aber auch, dass die Menschen dort sehr stark erwerbsgemindert und weit entfernt vom ersten Arbeitsmarkt sind. Der Staat schützt diese Personen durch verschiedenste Sonderregelungen beispielsweise zum Kündigungsschutz odersonstigen Leistungen. Die Anwendung des Mindestlohns wäre in meinen Augen auch deshalb nicht angezeigt. Oder umgekehrt: Würde man den Mindestlohn auch auf Menschen in den Behindertenwerkstätten anwenden, so müsste man auch ansonsten die allgemeinen Regeln zur Anwendung bringen. Ich bin überzeugt, dass dies nicht im Sinne der Betroffenen wäre, da die Vorteile der heutigen Regelungen überwiegen und eine reine Entgeltbetrachtung zu kurz gegriffen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

