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Thorsten Frei
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Frage von Dirk M. •

Guten Tag, Herr Frei, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Darf ich daher etwas anders fragen: Unterstützt die CDU die geplante, aus meiner Sicht überzogene Erhöhung?

Die Beitragsbemessungsgrenze wurde bereits im März um etwa 6,5 % angehoben, und nun soll sie nur wenige Monate später erneut um rund 5,5 % steigen. Ihre Argumentation mit den Steuermitteln kann ich dabei nicht ganz nachvollziehen. Wäre es in diesem Zusammenhang nicht konsequent, auch die Quersubventionierung des Bürgergeldes durch die GKV-Beiträge zu beenden – indem die Regierung den tatsächlichen Bedarf pro Person übernimmt und nicht lediglich einen Zuschuss von ca. 130 € an die Krankenkassen zahlt?

So entsteht für mich als langjähriger, inzwischen aber sehr enttäuschter CDU-Wähler der Eindruck, dass die Union weitgehend jede Maßnahme mitträgt – offenbar nur, um den Vorstellungen der SPD zu entsprechen. Leider geschieht dies auf Kosten gerade jener Menschen, die mit ihren Abgaben und Beiträgen das System wesentlich tragen: der Leistungsträger unserer Gesellschaft und zugleich vieler Ihrer eigenen Wähler.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

 

die Beitragsbemessungsgrenzen werden immer zum 1. Januar entlang der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst. So auch zu Beginn dieses Jahres. Die aktuellen Debatten beziehen sich auf den Anstieg zum 1. Januar 2026. Dieser Modus Operandi ist grundsätzlich nachvollziehbar, da die Ausgaben der Sozialversicherungen regelmäßig steigen. Insofern ist gegen diesen Ausgleichsautomatismus, der ohne Gesetzgebungsprozess auskommt, im Grunde nichts einzuwenden.

Ich bin aber bei Ihnen, dass es aus Versichertensicht kritikwürdig ist, dass zu viele versicherungsfremde Leistungen aus den Beiträgen der Versicherten bestritten werden, so dass entweder die Beiträge schneller als die Inflation steigen oder alternativ Leistungen gekürzt werden. Diese Herausforderung wird aufgrund des durch den demografischen Wandel entstehenden finanziellen Drucks nicht ohne grundlegende Reformen aufzulösen sein. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag das Ziel formuliert, die Sozialsysteme insgesamt zielgenauer zu gestalten und weitere Belastungen für die Beitragszahler möglichst zu vermeiden. Das gilt ganz besonders für die Gesetzliche Krankenversicherung. Dieses Thema wird uns in den kommenden Wochen intensiv beschäftigen und ich kann Ihnen versichern, dass die Union die Versicherteninteressen fest im Blick hat.

 

Mi freundlichen Grüßen

Thorsten Frei 

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