Guten Tag. Das es den Medien nicht zu entnehmen ist, frage ich einmal Sie, wer für die Behandlung der amerikanischen Ebolapatienten aufkommen wird. Danke sehr.
Sehr geehrter Herr B.,
eine Behandlung in Deutschland erfolgt in aller Regel nur dann, wenn eine Kostenübernahme des Patienten oder des Herkunftsstaates vorliegt. Nach meinem Wissen ist das bei dem vorliegen Fall so. Der Steuerzahler in Deutschland wird durch diese Vorgehensweise nicht belastet.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

