(...) Weil die Erteilung zusätzlicher Redezeiten in der Vergangenheit zu Streit geführt hat, wollen wir nun eine einheitliche Regelung treffen, nach der jedem Abgeordneten nach wie vor frei steht, zusätzliche Redezeit zu beantragen und der Bundestagspräsident nach wie vor über deren Zulassung entscheidet. Das Rederecht abweichender Kolleginnen und Kollegen wäre somit erstmals in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abgesichert. (...)
(...) Das Rederecht dieser Kolleginnen und Kollegen wäre somit erstmals in der Geschäftsordnung abgesichert. Von einer "Maulkorb"-Verordnung kann folglich keine Rede sein. (...)
(...) Der ländliche Raum verdient unsere volle Aufmerksamkeit und muss insbesondere durch eine sinnvolle Stärkung der Infrastruktur gefördert werden. (...) Um ganz konkret die Schieneninfrastruktur auch weiter zu stärken, sind Investitionen dringend notwendig. (...)
(...) Das Löschen der Tweets vom Politischen Aschermittwoch der Grünen war ein Schuldeingeständnis der Landesregierung - andernfalls hätte es für die Löschung schließlich keine Veranlassung gegeben. Ohne den vehementen Protest aus der Netzgemeinde, so ist jedenfalls zu vermuten, hätte die Landesregierung übrigens möglicherweise auch weiter von der Grünen-Veranstaltung getwittert. (...)
(...) Dies ändert freilich nichts an meiner Einschätzung, dass man auf Ihre Einwendungen nicht anders eingehen kann. Sie verquicken Unzusammenhängendes miteinander, holen mit Ihrer Kritik an der Verlängerung des Stasi-Unterlagengesetzes zu einem historischen Rundumschlag gegen westliche Geheimdienste und totalitäre Regime aus (allerdings bloß deren braune Spielarten, nicht auch die roten), was m.E. (...)
(...) Nur nach diesem Rechtsstaats- und Fairness-Prinzip geht der Immunitätsausschuss vor, und deswegen blieb ihm auch im konkreten Fall keine andere Wahl, als mit den Stimmen aller im Ausschuss vertretenen Parteien (mit Ausnahme der „Linken“) das von der Staatsanwaltschaft beantragte Ermittlungsverfahren gegen Herrn Leutert und Frau Lay zu genehmigen. Denn bei der von ihnen mit durchgeführten Blockade einer genehmigten Demonstration (die als solche ein Verfassungsgrundrecht aller Bürger ist) kann sehr wohl ein Rechtsverstoß vorliegen, unabhängig davon, was man von der Motivation der Demonstrierenden halten mag. (...)

