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Thomas Strobl
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Frage von Ottmar M. •

Frage an Thomas Strobl von Ottmar M. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Strobl,

meine Fragen vom 02.10.11 sind eindeutig formuliert, ein Irrtum liegt nicht vor. Ihre Antwort ist völlig unzureichend. Weshalb muss die Stasiüberprüfung überhaupt verlängert werden? Nur weil die bestehenden Regelungen auslaufen, müssen sie doch nicht verlängert werden? Man mutete den Nazi-Opfern ja bis heute Leute wie Filbinger aus dem Nazi-Apparat zu. Herr Strobl, hat man sich in der CDU von Filbinger distanziert? Das wäre mir neu. Offensichtlich haben Sie die Fragestellung nicht richtig verstanden. Der Kern lautet, warum höhere Leute aus dem ehemaligen Nazi-Apparat, die bis zum Schluß ihre „Pflicht“ erfüllt haben, anders behandelt werden und ein Staatsbegräbnis bekommen, als kleine Stasimitläufer? Weshalb kann man den Stasi-Opfern auf einmal nicht mehr zumuten, mit den „Tätern“ zusammenzuarbeiten. Es ging doch jahrelang. Den Nazi-Opfern mutet man es doch bis heute zu, da Filbinger und zahllose andere aus dem Nazi-Apparat wieder zu Amt und Würden kamen. Was ist denn bisher überhaupt aufgearbeitet worden, außer dass man zu erklären sucht, was für ein schlimmer Staat die DDR war? Welche Lehren wurden daraus gezogen? Ich sehe keine. Die Überwachung und Bespitzelung des Bürgers unter dem verharmlosenden Vorwand der Terrorbekämpfung erreicht immer größere Ausmaße und gerade die CDU musste nicht erst einmal durch das BVG gestoppt werden! Es ist wenig hilfreich, auf die Stasi und ihre Methoden zu verweisen. Organisation Gehlen. Waren deren Angehörige besser, als Stasi-Leute? War der US-Geheimdienst CIA in politische Morde verwickelt oder nicht? Ist der US-Geheimdienst in Folterungen von Terrorverdächtigen verwickelt oder nicht? (Bericht des EU-Beauftragten Marty) Macht man mit der CIA gemeinsame Sache oder nicht? Welche Rolle spielte der BND beim US-Angriff gegen den Irak? Solange diese Fragen nicht bzw. mit ja beantwortet werden müssen, frage ich mich, warum allein die Stasi so eine üble Organisation sein soll?
O. Müller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

es ist bedauerlich, aber natürlich Ihr gutes Recht, dass Sie meine Antwort auf Ihren ersten Beitrag unzureichend finden. Dies ändert freilich nichts an meiner Einschätzung, dass man auf Ihre Einwendungen nicht anders eingehen kann. Sie verquicken Unzusammenhängendes miteinander, holen mit Ihrer Kritik an der Verlängerung des Stasi-Unterlagengesetzes zu einem historischen Rundumschlag gegen westliche Geheimdienste und totalitäre Regime aus (allerdings bloß deren braune Spielarten, nicht auch die roten), was m.E. keine Grundlage für eine sachliche und differenzierte Behandlung der Thematik ist. Dass Sie etwa versuchen, die nach dem Standard internationalen Menschenrechts eklatanten Schandtaten der Stasi durch Verweis auf weit schlimmere Gräueltaten der Nazis zu „rechtfertigen“, hat doch sehr den unangenehmen Beigeschmack des Aufrechnens von Verbrechen und erinnert, nach einem alten Sprichwort, an das Sortieren von Fäkalien nach Geruch. Dafür bin ich als überzeugter Verfechter einer auf Humanität verpflichteten rechtsstaatlichen Demokratie nicht zu haben und habe deswegen meinen ursprünglichen Äußerungen nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Strobl MdB