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Frage von Dustin L. •

Frage an Thomas Strobl von Dustin L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Thomas Strobl,

Ich bedanke mich zunächst einmal Sehr Herzlich bei ihnen für ihre ehrliche und ihre Freundliche Antwort.

Doch mich beunruhigt eine ganz andere Situation davon wurde bis jetzt nicht nicht gesprochen. und ich finde dieses Thema auch wichtig.

Es geht um die Trittbrettfahrer die aus Spaß einen Amoklauf ankündigen, mittlerweile muss ich mit erschrecken feststellen das es immer mehr Jungendliche gibt die im Netz damit rumprahlen oder sogar auf Bänken an Schulen sowas ankündigen!! erst heute erfuhr ich im Radio:

Amokdrohung? Solinger Humboldt-Gymnasium in Aufregung Farbschmierereien sorgen am Humboldt-Gymnasium in Solingen im Moment für Aufregung. Es geht um eine vermeintliche Amokdrohung, die Telefone der Schule stehen seit Freitag nicht mehr still. Laut Schulleitung haben vor einer Woche unbekannte Jugendliche Hakenkreuze und die Drohung auf eine Bank geschrieben.

Haben sie da ein patentrezept gegen solche Leute vorzugehen? sollte es nicht ein neues gesetz verarbschiedet werden das Bürger die sowas auch nur zum spaß sagen die volle härte des Gesetzes abbekommen?

Mich beunruhigt es ziemlich das solche Drohung zur Mehrheit werden und viele sehen das nur als Spaß an weil sie es cool finden. Wie soll ich mich als Bürger verhalten wenn ich sowas im Internet lese?

gleich der Polizei sowas zu melden oder drüber hinweg sehen, den die meisten sagen immer da Passiert doch eh nicht und ich halte diese Einstellung für sehr fatal und bessorgniss eregend, sollten Schüler nicht in Schule darauf sensibilisiert werden solche aussagen sehr ernst zu nehmen?

Fakt ist das jedesmal wenn sich eine schreckliche tat ereignet sich tausende von diesen Trittbrettfahrer sich tummeln, da werden schulen einfach evakuiert weil einer sowas angekündigt hat... welche Möglichkeiten sollte es nach ihrer Wahl geben gegen sowas vorzugehen.?

Es kann und darft nicht sein das Schüler Angst haben in die Schule zu gehen, durch solche Fehlalarme!

Mit freundlichen Grüßen

Dustin lessner

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lessner,

Ihre Frage zum Thema „Inneres und Justiz“ berührt ein sehr sensibles Thema, das sich durch hohe Komplexität auszeichnet und infolgedessen nicht einfach zu behandeln ist. Gleichwohl will ich versuchen, Ihnen eine Antwort zu geben.

Es ist leider richtig, dass sich nicht nur die Zahl von Amoktaten in den letzten Jahren gehäuft hat. Auch Trittbrettfahreraktionen haben zugenommen. Diese Tendenz ist ebenso bedauerlich wie erschreckend und die Suche nach Abhilfe gehört zu den wichtigen aktuellen Aufgaben der Politik, aber auch der gesamten Gesellschaft.

Wenn Sie mich konkret nach einem Patentrezept fragen, wie man Trittbrettfahreraktionen verhindert, muss ich gestehen, dass ich ein solches nicht habe. Vermutlich kann es auch keines geben, ehe nicht restlos geklärt ist, welche sozialpsychologischen Motive hinter solchen Irrsinnstaten stecken. Einstweilen muss sich das Strafrecht mit seiner konzeptionellen Abschreckungswirkung der Trittbrettfahrer annehmen - im Sinne einer konkreten Sofortmaßnahme. Dabei ist wichtig, dass schnell und unmittelbar gehandelt wird – die Strafe muss auf dem Fuße folgen!

Dies ist sowohl aus spezial- wie aus generalpräventiven Gründen entscheidend: Gerade bei jugendlichen Straftätern ist eine unverzügliche Bestrafung angebracht, damit diese ihre nachhaltige Wirkung entfalten kann. Generalpräventiv ist die schnelle Bestrafung wichtig, um weitere potentielle Trittbrettfahrer abzuschrecken.

Dieser Tage erst verhängte beispielsweise ein Gericht in Baden-Württemberg eine Haftstrafe für einen Jugendlichen, der zwei Tage vor Winnenden an seiner Schule einen Amoklauf angekündigt hat – aus Jux, wie er später kleinlaut einräumte. Mir scheint die Strafe im konkreten Fall angemessen. Sie ist hart genug, um dem Delinquenten sein unverantwortliches Verhalten als groben Fehler deutlich zu machen und ihn für die Zukunft von einer Wiederholung abzuhalten. Gleichzeitig ist die – zur Bewährung ausgesetzte – Strafe nicht unerbittlich, sodass eine wünschenswerte Resozialisierung des Verurteilten nach Ende der Bewährungszeit als wahrscheinlich angesehen werden kann. Inwieweit das Strafmaß allerdings ausreicht, um bei potentiellen anderen Trittbrettfahrern die Lust auf Nachahmung einzudämmen, wird erst die Zukunft erweisen.

Eines kann man aber, glaube ich, jetzt schon sagen. Wir können der Problematik auf Dauer nur Herr werden, wenn wirklich die gesamte Gesellschaft an einem Strang zieht und mithilft, präventive Strategien umzusetzen. Wenn Sie mich deshalb fragen, wie Sie sich persönlich verhalten sollen, wenn Sie Anzeichen einer möglichen Trittbrettfahreraktion (oder gar eines echten Amoklaufs) erkennen, dann ist mein Rat eindeutig: Schweigen Sie nicht, melden Sie Ihre Beobachtungen. Sie müssen unter Umständen gar nicht mal gleich zur Polizei gehen. Aber eine Information an den Klassen- oder Vertrauenslehrer des auffälligen Schülers sollte unbedingt erfolgen. Auch ein Hinweis an die Eltern erscheint mir nicht unangebracht. Dies alles sollte mithelfen, eine geplante Untat zu verhindern, bevor sie Gestalt annimmt.

Ich hoffe, Ihre Frage ist damit beantwortet und Ihre Sorge vor Trittbrettfahrerhandlungen konnte von mir wenigstens etwas verringert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Thomas Strobl MdB