Zur Änderung des IFG: mit welcher Begründung soll das Fragerecht aif natürliche Personen beschränkt werden? Weil Organisationen wie FragdenStaat so nerven mit ihren unbequemen Fragen?
Eine Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ist weder vorgeschlagen noch beabsichtigt. Vielmehr wurde im Koalitionsvertrag 2025 vereinbart, dass wir das IFG "mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren" wollen.
Eine Aussage zur geplanten Ausgestaltung der Novellierung, die über das Programm für Aufschwung und Beschäftigung des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 hinausginge, ist mir daher nicht möglich.
Der Deutschlandfunk hat 2017 darüber berichtet, dass im Rahmen des Programms MKULTRA Menschenversuche mit Drogen auch auf deutschem Boden und "an deutschen Behörden vorbei" stattgefunden hätten
Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass es dem Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat im Juli gelungen ist, die freiwillige "Chatkontrolle" bis zum 3. April 2028 zu verlängern.