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Thomas Silberhorn
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Frage von Joachim S. •

Frage an Thomas Silberhorn von Joachim S. bezüglich Bildung und Erziehung

MdB Herr Silberhorn
Staatssekretär im BMVtg
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
ich gehe davon aus, dass Sie u.a. für die Ausrüstung und letztendlich für die Uniformen der Marineoffiziere zuständig sind.
Ist es richtig, dass Uniformen neben dem Dienstgrad, auch den mit der Laufbahn verbundenen Bildungsstand äußerlich zeigen?
Besteht bei der Marine (Ausgehanzug) bei den Truppenoffizieren vom Oberfähnrich bis Oberleutnant zur See eine Uniform-Unstimmigkeit?
Ist es richtig, dass Leutnante/Oberleutnante meist nur an den Offizier-Fachlehrgängen A. teilgenommen haben, und dass damit kein Hochschulabschluss vorliegt, sondern nur internen Qualifikationen ?
Wieso tragen diese SoldatenInnen bereits ab Oberfähnrich die höherwertige Ausgeh-Offiziersuniform mit Goldverzierungen der Truppenoffiziere? Wäre nicht angemessen die schlichtere PUO-Uniform, wie Oberbootsmann OA? Wird hier eine äußerlich eine Bildungskompetenz (gehobener Dienst = Bachelor) gezeigt, die nicht vorhanden und gerechtfertigt ist?
Eine Richtigstellung/Anpassung wäre sicherlich auch im Sinne der Kosteneinsparung bei der Uniformierung.
Wie hoch wäre diese Kosteneinsparung bei der Einkleidung dieser SoldatenInnen mit der schlichteren PUO-Uniform?
Gerne höre ich von Ihnen.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schroeder,

gemäß der Soldatenlaufbahnverordnung ist ein erfolgreicher Hochschulabschluss für die Offiziersausbildung laufbahnrechtlich nicht vorausgesetzt. Zudem lassen, anders als von Ihnen angenommen, die Dienstgrade sowie die Uniformen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr keine Rückschlüsse auf deren Bildungsabschlüsse zu.

Die „Sechste Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten“ vom 5. Mai 1966 sieht vor, dass die beiden Dienstgrade Oberfähnrich und Oberfähnrich zur See die Uniform der Offiziere tragen, obwohl sie den Unteroffizieren zugeordnet werden. Was seinerseits der Grund für diese Festlegung war, lässt sich heute nicht mehr mit Bestimmtheit sagen. Damit liegt in der Tat eine geringfügige Unstimmigkeit vor. Eine Änderung dieser seit nunmehr 55 Jahren bestehenden Systematik ist allerdings nicht beabsichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn
Mitglied des Deutschen Bundestages
Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung

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