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Thomas Silberhorn
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Frage von Anne P. •

Frage an Thomas Silberhorn von Anne P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

Wir sind drei Studenten von der FH Deggendorf, studieren Internationales Management und werden am 29.11. einen Vortrage mit anschließender Diskussion zum Thema „Brain Drain – Brain Gain“ halten.
Diesbezüglich haben wir einige Fragen an Sie:
1. Wie hoch schätzen Sie die negativen Folgen von Brain Drain für Deutschland ein?

2. Kann der Verlust von hochqualifizierten deutschen Arbeitskräften durch den Einsatz von ausländischen Fachkräften kompensiert werden?

3. Die Arbeitslosenquote in Deutschland ist hoch, deshalb erschweren strenge Auflagen die Einstellung ausländischer Fachkräfte. Der Konflikt dabei ist, dass oftmals der Bedarf an hochqualifizieren Arbeitskräften nicht (mehr) von dem deutschen Arbeitsmarkt gedeckt werden kann und Unternehmen aber auf diese angewiesen sind, um in Zeiten der Globalisierung wettbewerbsfähig zu bleiben.
Welche Ansätze sind in Berlin vorhanden, um diesen Konflikt zu lösen? Was ist Ihre persönliche Meinung dazu?

4. Was wären Ihrer Meinung nach geeignete Maßnahmen, sodass die deutsche Wirtschaft von dem Brain Drain- bzw. Brain Gain-Trend profitieren könnte?

Wir freuen uns auf Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Anne Polinski, Kerstin Liebl, Mandy Hubrig

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Polinski, Frau Liebl und Frau Hubrig,

vielen Dank für Ihre Email, die ich der guten Ordnung nicht ganz unbeantwortet lassen will. Aufgrund der Fülle solcher Anfragen, die mich mehrfach in der Woche erreichen, muss ich um Verständnis dafür bitten, dass ich mich an an der Beantwortung von Fragebögen, Umfragen u.ä. generell nicht beteilige.

Ungeachtet dessen darf ich mir den Hinweis erlauben, dass die in Frage 3 aufgestellte Behauptung, "strenge Auflagen" erschwerten die Einstellung ausländischer Fachkräfte, aus meiner Sicht nicht haltbar ist. Zwar erfordert die so genannte individuelle Vorrangprüfung bei der Zuwanderung, dass kein Bewerber auf dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Doch daraus folgt ja gerade, dass bei Fehlen deutscher Fachkräfte eine Zuwanderung zulässig ist. Bei hochqualifizierten Bewerbern ab einem Jahreseinkommen von 85.000 Euro entfällt sogar die beschriebene Vorrangprüfung. Ein tatsächlicher oder vermeintlicher Fachkräftemangel kann also kaum am deutschen Ausländerrecht liegen. Auch der von Ihnen beschriebene "brain drain" deutscher Arbeitskräfte deutet ja darauf hin, dass es andere Gründe für einen Fachkräftemangel geben muss.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn

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