Aktivrente - als Ihr Wähler und als Rentner, der ein paar Stunden selbständig arbeitet, möchte ich wissen, warum die Aktivrente nur für Arbeitnehmer gilt.
Sehr geehrter Herr Pauls,
als Ihr Wähler und als Rentner, der ein paar Stunden selbständig arbeitet, möchte ich wissen, warum die Aktivrente nur für Arbeitnehmer gilt. Das entspricht nicht der Gleichheit bei. der Einkommenssteuer.
Mit freundlichen Grüßen. Josef S.
Sehr geehrter Herr Josef S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, mit der Sie zu Recht beanstanden, dass die Aktivrente nur für nicht-selbständige Einkünfte von Arbeitnehmern gelten soll.
Wir haben in den bisherigen Beratungen zur Aktivrente darauf gedrängt, dass sie auch auf Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit gelten soll. Leider sieht die aktuelle Einigung in der Koalition nicht vor, dass Freiberufler, Land- und Forstwirte sowie Selbständige, die über Jahrzehnte eigenverantwortlich vorsorgen, eine steuerliche Entlastung erhalten, obwohl ihr Weiterarbeiten volkswirtschaftlich aus meiner Sicht absolut wünschenswert ist. Die aktuelle Form kann darum nur ein Startpunkt sein und wir werden im Rahmen der bereits geplanten Evaluation auch darauf drängen, die Aktiv-Rente über Angestellte hinaus zu erweitern.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Pauls, MdB
