
(...) der deutsche Gesetzgeber ist bei der Umsatzbesteuerung an das europäische Rahmenrecht gebunden. Die derzeitige Rechtslage lässt keine umfassende ermäßigte Umsatzbesteuerung von Warenlieferungen und Dienstleistungen für Kinder zu. Eine Rechtsänderung müsste von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einstimmig beschlossen werden. (...)