(...) Ob das unter den Schutz der Satire fällt, ist eine Abwägungsfrage. Meinungs- und Kunstfreiheit sind höchste Schutzgüter der Verfassung. Es obliegt nicht einer Regierung, darüber zu befinden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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