Frage an Thomas Kutschaty von Werner H. bezüglich Recht
Guten Tag Herr Kutschaty,
Bei meinem Schreiben vom 1.10.2016 an Sie handelt es sich keineswegs um ein Statement, sondern um die Reaktionen im Ausland auf Ihren Prozess gegen den Richter von Renesse. Meine konkrete Frage an Sie, "ob Sie wegen Ihres Verfahrens gegen den Richter von Renesse wegen "Rufschädigung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland" verklagt werden können, haben Sie bisher nicht beantwortet. Ich darf Sie daher erneut um eine Stellungnahme bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Hannappel

