
(...) So sieht es eine Rechtsverordnung der Bundesregierung vor, die zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/126/EG am 07.01.2011 erlassen worden ist und am 19.01.2013 in Kraft treten wird. Insofern wird jeder PKW-Fahrer (Fahrerlaubnisklasse B) zukünftig dazu angehalten sein, vor Beantragung der Fahrerlaubnis-Verlängerung das weitere Vorhandensein seiner eigenen geistigen und körperlichen Tauglichkeit selbstkritisch zu hinterfragen. Ein Nachweis der Tauglichkeit für die Fahrerlaubnis-Verlängerung ist aber in Deutschland nur für die Fahrerlaubnisklassen C und D (LKW und Busse) vorgesehen, obgleich dies nach der EU-Richtlinie grundsätzlich auch für andere Fahrerlaubnisklassen zulässig gewesen wäre. (...)